Der Bund mit dem Versicherungsmakler
Der Maklerauftrag
Sie verpflichten uns Ihre Interessen zu vertreten:
- Im Schadensfall (ob Verursacher oder Geschädigter)
- In Prüfung von Versicherungsleistungen & Preis
- Bei Kündigung/Neuabschluß/Vertragsänderung
- Unbürokratische Abwicklung und Hilfe bei allen nur denkbaren Vertragsangelegenheiten
- Stete Optimierung des bestehenden Leistungsspektrums durch Versorgungsanalysen
- Aktive Marktbeobachtung
Mit Erteilung des Mandates läuft alles ähnlich wie beim Anwalt. Sie werden gut verteten. Auch wir stehen selbstverständlich ausnahmslos für die Belange unserer Mandantschaft ein! Für Fehler haften wir entsprechend der Vorgaben unseres Maklerauftrages. Jeder Einzelfall ist allein schon bis zu 1.000.000 € versichert.